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Eine stationäre Behandlung ist sinnvoll,
wenn der Patient in einem geschützen Rahmen Entlastung
von Ansprüchen und Konflikten des Alltags benötigt.
Alle Erkrankungen, die ambulant oder tagesklinisch Berücksichtigung
finden, können in unserem Fachkrankenhaus auch stationär
behandelt werden.
Eine stationäre Behandlung ist jedoch nicht möglich,
wenn infolge Selbst- oder fremdaggressiven Verhaltens und
bei fehlender Behandlungsbereitschaft eine Zwangsbehandlung
nach richterlichem Beschluss (geschlossen) stattfinden muss.
Eine stationäre Aufnahme erfolgt in der Regel geplant
nach Einweisung durch den Haus- oder Facharzt bzw. die psychiatrische
Institutsambulanz.
Eine stationäre Aufnahme im Notfall ist grundsätzlich
jederzeit möglich. Sie kann auch nachts über den
zuständigen Dienstarzt eingeleitet werden. Entscheidend
hierfür sind die Situation im Einzelfall und die Entscheidung
der einweisenden Ärzte bzw. Notdienste oder der Polizei.
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